§ 1 Name, Sitz
1.1 Der Verein führt den Namen Donrath Desperados
1.2 Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e. V."
1.3 Der Sitz des Vereins ist in 53797 Lohmar.
1.4 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
2.1 Der Zweck des Vereins ist die Aufrechterhaltung und Pflege des traditionellen Brauchtums
2.2 Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des traditionellen Brauchtums, einschließlich Karneval.
§ 3 Selbstlosigkeit
3.1 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3.3 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
4.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
4.2 Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Bei Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter Vereinsmitglied sein.
4.3 Die Probezeit beträgt 6 Monate.
4.4 Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
4.5 Es werden eine Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
4.6 Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
4.7 Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Monatsende möglich.
4.8 Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz wiederholter Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Der Ausschluss kann auf Antrag des Betroffenen von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Wird ein solcher Antrag gestellt, besteht die Mitgliedschaft bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung fort. Ein solcher Antrag kann nur innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Ausschlussbescheides gestellt werden.
4.9 Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
§ 5 Organe und Einrichtungen
5.1 Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus
" dem 1. Vorsitzenden
" dem 2. Vorsitzenden
" weitere Vorstandspositionen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
5.2 Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
5.3 Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
5.4 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
§ 6 Mitgliederversammlung
6.1 Die Mitgliederversammlung besteht aus allen zu ihr erschienenen Mitgliedern der "Donrath Desperados e.V."
6.2 Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal jährlich stattfinden.
6.3 Eine Mitgliederversammlung ist vom Vorstand dann einzuberufen, wenn 1/3 aller Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich einen Antrag auf Einberufung stellen. Die entsprechende Mitgliederversammlung muss spätestens 3 Monate nach Eingang eines solchen Antrages stattgefunden haben.
6.4 Die Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen. Sie ist ordnungsgemäß einberufen, wenn nach dem Beschluss des Vorstandes die Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung an die Mitglieder gesandt wurde. Die Einladung erfolgt schriftlich, auf dem Postweg oder per eMail.
6.5 Ergänzungsanträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung bedürfen auf derselben zur Annahme einer einfachen Mehrheit.
6.6 Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
6.7 Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
6.8 Aufgaben der Mitgliederversammlung:
a) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
b) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Aufnahmegebühr und über die Höhe des Mitgliedsbeitrages.
c) Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
d) Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
e) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
f) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.
g) Die Mitgliederversammlung wählt 2 Revisoren. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
h) Die Mitgliederversammlung entscheidet über eine Auflösung des Vereins. Die Auflösung bedarf einer ¾ Mehrheit der Mitgliederversammlung.
i) In allen nicht unter (5c) oder (5h) fallenden Angelegenheiten beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
j) Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
k) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter sowie vom Protokollführer zu unterschreiben. Das Protokoll ist den Mitgliedern zugänglich zu machen.
§ 7 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
7.1 Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
7.2 Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die
SOS Kinderdorf Stiftung die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Lohmar, den 12.05.2007